Hausverwaltungen
Bestand vor dem Stichtag prüfen
Ab 2027 fragt auch die Verlängerung eines Mietvertrags nach dem Ausweis. Wer jetzt die Ablaufdaten aller Häuser kennt, hat im Januar keine Engpässe.
Für VerwaltungeniMMo75 seit 2002 · Energieausweise für Pforzheim, den Enzkreis und die Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe
Gebäudemodernisierungsgesetz, Stand 23.09.2026
Neue Regeln ab 1. Januar 2027, und was Sie bis dahin tun können.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026. Die neuen Regeln für den Energieausweis greifen nach einer Übergangsfrist am 1. Januar 2027. Dann muss der Ausweis auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen, der Verbrauchsausweis beruht auf zwei statt drei Jahren, Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis mit der neuen EU-Skala A bis G, und Anzeigen nennen zusätzlich das Ausstellungsdatum. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, gelten zehn Jahre weiter.
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz, §§ 79 bis 88c und Übergangsregel § 112, ausgewertet am 23.09.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was jetzt sinnvoll ist
Hausverwaltungen
Ab 2027 fragt auch die Verlängerung eines Mietvertrags nach dem Ausweis. Wer jetzt die Ablaufdaten aller Häuser kennt, hat im Januar keine Engpässe.
Für VerwaltungenGewerbe und Mischgebäude
Für Büros, Läden und Praxen ist der Verbrauchsausweis ab 2027 bei Verkauf und Vermietung nicht mehr zulässig. Ein bis Ende 2026 ausgestellter Ausweis gilt zehn Jahre.
Verkauf oder Vermietung geplant
Wer Anfang 2027 inserieren will, kann den Ausweis noch nach den bekannten Regeln erstellen lassen. Er bleibt zehn Jahre gültig.
Ältere Einfamilienhäuser
Für Häuser mit Bauantrag vor November 1977 entfällt ab 2027 die Pflicht zum Bedarfsausweis. Wer nicht eilt, kann dann wählen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall günstiger ist.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Der Ausweis muss auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen, der Verbrauchsausweis beruht auf zwei statt drei Jahren, Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis und eine neue Skala von A bis G, und die Anzeige nennt zusätzlich das Ausstellungsdatum. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, bleiben zehn Jahre gültig.
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Energieausweis nicht nur bei Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen. Für Hausverwaltungen und Vermieter mit befristeten Wohn- oder Gewerbemietverträgen lohnt es sich, den Bestand jetzt zu prüfen.
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen bei Verkauf und Vermietung einen Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977. Alle anderen Wohngebäude dürfen wählen (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann dürfen alle Wohngebäude im Bestand wählen. Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch den Bedarfsausweis.
Bis Ende 2026 dürfen Eigentümer von Nichtwohngebäuden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig, mit der neuen EU-Skala A bis G. Bei Wohn- und Geschäftshäusern prüfen wir, ob Wohn- und Gewerbeteil getrennte Ausweise brauchen.
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Er gehört zum Gebäude und bleibt auch nach einem Verkauf gültig. Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite.