WEG-Verwaltungen
Der Ausweis für die Gemeinschaft, beschlossen in der Eigentümerversammlung und abgerechnet über die Verwaltung. Jeder Eigentümer bekommt eine Kopie.
iMMo75 seit 2002 · Energieausweise für Pforzheim, den Enzkreis und die Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe
Für Haus-, WEG- und Mietverwaltungen
Eine Objektliste, ein Ansprechpartner, ein Festpreis je Paket.
Hausverwaltungen in Pforzheim und im Enzkreis geben uns ihre Objektliste. Wir prüfen, welche Gebäude einen Verbrauchsausweis und welche einen Bedarfsausweis brauchen, welche Ausweise fehlen und welche bald ablaufen. Die Verbrauchsdaten übernehmen wir aus den Heizkostenabrechnungen, die Begehung stimmen wir mit Hausmeister oder Beirat ab. Jede Eigentümergemeinschaft bekommt ihren Ausweis als PDF, bereit für Verkauf und Vermietung. Ab dem 1. Januar 2027 braucht es den Ausweis auch bei jeder Verlängerung eines Mietvertrags.
Warum das für Verwaltungen wichtig ist
Ein Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude. Will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten, braucht er den Ausweis des Hauses. Den hat in der Regel die Verwaltung, und wenn er fehlt oder abgelaufen ist, landet die Frage bei Ihnen, meist kurz vor dem Notartermin oder der Besichtigung.
Allein in Pforzheim stehen 6.618 Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen, im Enzkreis weitere 6.498 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Tabelle 31231-0003, Stand 31.12.2025). Viele davon werden von Verwaltungen betreut, und jedes Haus braucht bei Verkauf und Vermietung einen gültigen Ausweis.
Makler und Vermieter müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und die Kennwerte in jede Anzeige schreiben. Fehlt er, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GModG). Ein aktueller Ausweis im Verwaltungsordner erspart allen Beteiligten diesen Druck.
Gut zu wissen
So arbeiten wir mit Verwaltungen
Für wen
Der Ausweis für die Gemeinschaft, beschlossen in der Eigentümerversammlung und abgerechnet über die Verwaltung. Jeder Eigentümer bekommt eine Kopie.
Neuvermietung ohne Wartezeit: Der Ausweis liegt bereit, bevor die Wohnung inseriert wird, mit allen Pflichtangaben für die Anzeige.
Wer mehrere Häuser besitzt, bekommt dieselben Konditionen wie eine Verwaltung und eine Übersicht über alle Ablaufdaten.
Fragen aus Verwaltungen
Nein. Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude. In der Eigentümergemeinschaft beauftragt deshalb in der Regel die Hausverwaltung nach Beschluss der Eigentümer einen Ausweis für das Haus. Wer seine Wohnung verkauft oder vermietet, legt eine Kopie davon vor.
Die Pflicht liegt beim Verkäufer oder Vermieter, er bezahlt den Ausweis. In der Eigentümergemeinschaft zahlt die Gemeinschaft, meist nach Beschluss in der Eigentümerversammlung und verteilt nach dem geltenden Kostenschlüssel. Vermieter dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Energieausweis nicht nur bei Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen. Für Hausverwaltungen und Vermieter mit befristeten Wohn- oder Gewerbemietverträgen lohnt es sich, den Bestand jetzt zu prüfen.
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen bei Verkauf und Vermietung einen Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977. Alle anderen Wohngebäude dürfen wählen (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann dürfen alle Wohngebäude im Bestand wählen. Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch den Bedarfsausweis.
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Er gehört zum Gebäude und bleibt auch nach einem Verkauf gültig. Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite.
Für den Verbrauchsausweis: die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre (ab 2027 zwei Jahre), Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und den Energieträger. Für den Bedarfsausweis zusätzlich Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Angaben zu Dämmung, Fenstern, Heizung und Modernisierungen. Fehlt etwas, nehmen wir es vor Ort auf.
Online-Ausweise beruhen auf Ihren eigenen Angaben und Fotos. Das ist erlaubt, aber Fehler bei Flächen, Baujahr oder Heizung fallen dann oft erst später auf. Bei der Aufnahme vor Ort sieht sich eine Fachperson das Gebäude an. Das lohnt sich besonders bei älteren Häusern, fehlenden Plänen und Mehrfamilienhäusern.
Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot. Der Preis hängt von der Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf), von der Größe des Gebäudes und von den vorhandenen Unterlagen ab. Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Häusern bekommen Konditionen für das ganze Paket.
Paketangebot
Wir melden uns mit einem Festpreis für das ganze Paket.
Nennen Sie im Formular die Zahl der Gebäude. Die Liste selbst können Sie per E-Mail an info@immo75.de schicken.