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iMMo75 seit 2002 · Energieausweise für Pforzheim, den Enzkreis und die Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Energieausweisin Pforzheim & im Enzkreis

Für Haus-, WEG- und Mietverwaltungen

Energieausweise für Ihren ganzen Bestand

Eine Objektliste, ein Ansprechpartner, ein Festpreis je Paket.

Hausverwaltungen in Pforzheim und im Enzkreis geben uns ihre Objektliste. Wir prüfen, welche Gebäude einen Verbrauchsausweis und welche einen Bedarfsausweis brauchen, welche Ausweise fehlen und welche bald ablaufen. Die Verbrauchsdaten übernehmen wir aus den Heizkostenabrechnungen, die Begehung stimmen wir mit Hausmeister oder Beirat ab. Jede Eigentümergemeinschaft bekommt ihren Ausweis als PDF, bereit für Verkauf und Vermietung. Ab dem 1. Januar 2027 braucht es den Ausweis auch bei jeder Verlängerung eines Mietvertrags.

Warum das für Verwaltungen wichtig ist

Der Ausweis gehört zum Haus, nicht zur Wohnung

Ein Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude. Will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten, braucht er den Ausweis des Hauses. Den hat in der Regel die Verwaltung, und wenn er fehlt oder abgelaufen ist, landet die Frage bei Ihnen, meist kurz vor dem Notartermin oder der Besichtigung.

Allein in Pforzheim stehen 6.618 Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen, im Enzkreis weitere 6.498 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Tabelle 31231-0003, Stand 31.12.2025). Viele davon werden von Verwaltungen betreut, und jedes Haus braucht bei Verkauf und Vermietung einen gültigen Ausweis.

Makler und Vermieter müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und die Kennwerte in jede Anzeige schreiben. Fehlt er, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GModG). Ein aktueller Ausweis im Verwaltungsordner erspart allen Beteiligten diesen Druck.

Gut zu wissen

  • Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen haben bei Verkauf und Vermietung die Wahl und bekommen meist den Verbrauchsausweis.
  • Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren, ab 2027 aus zwei Jahren.
  • Ab 2027 gilt die Vorlagepflicht auch bei Mietvertragsverlängerungen. Alle Änderungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser brauchen unter Umständen getrennte Ausweise für den Wohn- und den Gewerbeteil. Für den Gewerbeteil gilt ab 2027 nur noch der Bedarfsausweis.
  • Der Ausweis gilt zehn Jahre. Was 2016 ausgestellt wurde, läuft 2026 ab.

So arbeiten wir mit Verwaltungen

Vom Bestand zur fertigen Mappe

  1. ObjektlisteAdresse, Baujahr, Zahl der Wohnungen, vorhandene Ausweise mit Ablaufdatum. Eine Excel-Tabelle genügt.
  2. Prüfung und PaketangebotWir ordnen jedem Haus die richtige Ausweisart zu und machen ein Festpreisangebot für das ganze Paket.
  3. Daten und BegehungVerbrauchsdaten vom Abrechnungsdienst, mit Ihrer Vollmacht. Termine vor Ort mit Hausmeister oder Beirat.
  4. Ausweise und AblauflisteJeder Ausweis als PDF, dazu eine Liste mit allen Ablaufdaten. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig.

Für wen

Wer mit uns arbeitet

WEG-Verwaltungen

Der Ausweis für die Gemeinschaft, beschlossen in der Eigentümerversammlung und abgerechnet über die Verwaltung. Jeder Eigentümer bekommt eine Kopie.

Mietverwaltungen

Neuvermietung ohne Wartezeit: Der Ausweis liegt bereit, bevor die Wohnung inseriert wird, mit allen Pflichtangaben für die Anzeige.

Private Bestandshalter

Wer mehrere Häuser besitzt, bekommt dieselben Konditionen wie eine Verwaltung und eine Übersicht über alle Ablaufdaten.

Fragen aus Verwaltungen

Kurz beantwortet

Braucht jede Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude. In der Eigentümergemeinschaft beauftragt deshalb in der Regel die Hausverwaltung nach Beschluss der Eigentümer einen Ausweis für das Haus. Wer seine Wohnung verkauft oder vermietet, legt eine Kopie davon vor.

Wer zahlt den Energieausweis?

Die Pflicht liegt beim Verkäufer oder Vermieter, er bezahlt den Ausweis. In der Eigentümergemeinschaft zahlt die Gemeinschaft, meist nach Beschluss in der Eigentümerversammlung und verteilt nach dem geltenden Kostenschlüssel. Vermieter dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

Brauche ich ab 2027 auch bei einer Mietvertragsverlängerung einen Energieausweis?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Energieausweis nicht nur bei Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen. Für Hausverwaltungen und Vermieter mit befristeten Wohn- oder Gewerbemietverträgen lohnt es sich, den Bestand jetzt zu prüfen.

Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen bei Verkauf und Vermietung einen Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977. Alle anderen Wohngebäude dürfen wählen (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann dürfen alle Wohngebäude im Bestand wählen. Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch den Bedarfsausweis.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Er gehört zum Gebäude und bleibt auch nach einem Verkauf gültig. Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis?

Für den Verbrauchsausweis: die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre (ab 2027 zwei Jahre), Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und den Energieträger. Für den Bedarfsausweis zusätzlich Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Angaben zu Dämmung, Fenstern, Heizung und Modernisierungen. Fehlt etwas, nehmen wir es vor Ort auf.

Energieausweis online oder vor Ort erstellen lassen?

Online-Ausweise beruhen auf Ihren eigenen Angaben und Fotos. Das ist erlaubt, aber Fehler bei Flächen, Baujahr oder Heizung fallen dann oft erst später auf. Bei der Aufnahme vor Ort sieht sich eine Fachperson das Gebäude an. Das lohnt sich besonders bei älteren Häusern, fehlenden Plänen und Mehrfamilienhäusern.

Was kostet ein Energieausweis in Pforzheim und im Enzkreis?

Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot. Der Preis hängt von der Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf), von der Größe des Gebäudes und von den vorhandenen Unterlagen ab. Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Häusern bekommen Konditionen für das ganze Paket.

Paketangebot

Schicken Sie uns Ihre Objektliste

Wir melden uns mit einem Festpreis für das ganze Paket.

Nennen Sie im Formular die Zahl der Gebäude. Die Liste selbst können Sie per E-Mail an info@immo75.de schicken.

07041 814615

Worum geht es?

Ihre Angaben gehen per E-Mail an iMMo75 (info@immo75.de) und dienen nur der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr in der Datenschutzerklärung.