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iMMo75 seit 2002 · Energieausweise für Pforzheim, den Enzkreis und die Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Energieausweisin Pforzheim & im Enzkreis

Welcher Energieausweis?

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Eine Frage, die das Gesetz meist schon beantwortet.

Bis zum 31. Dezember 2026 ist ein Bedarfsausweis Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, solange sie den Wärmeschutz der Verordnung von 1977 nicht erreichen. Alle anderen dürfen bei Verkauf und Vermietung wählen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen alle Wohngebäude im Bestand wählen, Nichtwohngebäude bekommen dann nur noch den Bedarfsausweis. Neubauten bekommen immer einen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem gemessenen Verbrauch, der Bedarfsausweis auf der Bausubstanz (§ 80 GModG).

Schnellprüfung

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Fünf Fragen, die Antwort erscheint sofort. Die Prüfung ersetzt keine Einzelfallprüfung, trifft aber die gesetzliche Regel.

Grundlage: § 80 Abs. 1 bis 3 GModG in der Fassung bis 31.12.2026, Stand 23.09.2026. Was ab 2027 gilt, steht im Ergebnis und auf der Seite Energieausweis 2027.

1. Wie wird das Gebäude genutzt?

Der Unterschied

Zwei Wege zum selben Dokument

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Verbrauch aus drei aufeinanderfolgenden Jahren, ab 2027 aus zwei JahrenBerechnung aus Bauteilen, Dämmung und Heizung
Hängt ab vonHeizverhalten der Bewohner, Leerstand, Witterung (wird bereinigt)Nur vom Gebäude, nicht von den Bewohnern
Typisch fürMehrfamilienhäuser, WEG, neuere HäuserÄltere Ein- bis Vierfamilienhäuser, Neubauten
UnterlagenHeizkostenabrechnungen, Wohnfläche, BaujahrPläne, Baubeschreibung, Angaben zu Modernisierungen
AufwandGeringerHöher, mit gründlicher Aufnahme vor Ort
Gültig10 Jahre10 Jahre

Fehlen Verbrauchsdaten für drei Jahre, etwa nach längerem Leerstand oder Heizungswechsel, bleibt nur der Bedarfsausweis. Das prüfen wir mit Ihnen vorab.

Fragen zur Ausweisart

Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen bei Verkauf und Vermietung einen Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977. Alle anderen Wohngebäude dürfen wählen (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann dürfen alle Wohngebäude im Bestand wählen. Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch den Bedarfsausweis.

Energieausweis online oder vor Ort erstellen lassen?

Online-Ausweise beruhen auf Ihren eigenen Angaben und Fotos. Das ist erlaubt, aber Fehler bei Flächen, Baujahr oder Heizung fallen dann oft erst später auf. Bei der Aufnahme vor Ort sieht sich eine Fachperson das Gebäude an. Das lohnt sich besonders bei älteren Häusern, fehlenden Plänen und Mehrfamilienhäusern.

Geht ein Energieausweis auch ohne Verbrauchsdaten?

Ja, dann wird ein Bedarfsausweis erstellt. Er beruht auf der Bausubstanz und der Heizung, nicht auf Abrechnungen. Das ist der Weg nach Leerstand, nach einem Heizungswechsel oder wenn keine Abrechnungen vorliegen.

Welchen Energieausweis brauchen Gewerbeimmobilien?

Bis Ende 2026 dürfen Eigentümer von Nichtwohngebäuden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig, mit der neuen EU-Skala A bis G. Bei Wohn- und Geschäftshäusern prüfen wir, ob Wohn- und Gewerbeteil getrennte Ausweise brauchen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis?

Für den Verbrauchsausweis: die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre (ab 2027 zwei Jahre), Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und den Energieträger. Für den Bedarfsausweis zusätzlich Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Angaben zu Dämmung, Fenstern, Heizung und Modernisierungen. Fehlt etwas, nehmen wir es vor Ort auf.

Lohnt ein neuer Ausweis nach einer Sanierung?

Der alte Ausweis bleibt bis zum Ablauf gültig. Nach neuer Heizung, Dämmung oder neuen Fenstern lohnt ein neuer Ausweis trotzdem oft: Er zeigt die bessere Effizienzklasse, und die steht in jeder Anzeige.