Verkauf, Vermietung, Neubau und Aushang im Überblick.
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet, verpachtet oder least, braucht einen gültigen Energieausweis. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, nach Vertragsschluss erhalten sie ihn oder eine Kopie unverzüglich. Anzeigen in kommerziellen Medien nennen die Kennwerte. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Grundlage ist seit Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, das frühere Gebäudeenergiegesetz. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht zusätzlich bei der Verlängerung von Mietverträgen.
Verkauf
Vorlegen bei der Besichtigung
Verkäufer oder Makler legen den Ausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vor oder hängen ihn gut sichtbar aus. Gibt es keine Besichtigung, bekommt der Interessent ihn unverzüglich, spätestens wenn er danach fragt. Nach dem Kaufvertrag erhält der Käufer den Ausweis unverzüglich.
Vermietung
Dasselbe gilt für Mieter
Auch bei Vermietung, Verpachtung und Leasing muss der Ausweis bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Für eine vermietete Wohnung gilt der Ausweis des ganzen Hauses. Ab dem 1. Januar 2027 gilt das auch, wenn ein Mietvertrag verlängert wird. Was sich 2027 ändert
Neubau und Umbau
Bedarfsausweis nach Fertigstellung
Für einen Neubau lässt der Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung einen Bedarfsausweis ausstellen. Dasselbe gilt nach Änderungen, für die das ganze Gebäude neu berechnet wird.
Aushang
Gebäude mit viel Publikumsverkehr
Behördengebäude ab 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr hängen den Ausweis aus. Andere Gebäude ab 500 m² mit starkem Publikumsverkehr, etwa Läden, Praxen oder Hotels, hängen ihn aus, sobald einer vorliegt.
Immobilienanzeige
Diese Angaben gehören in jede Anzeige
Liegt ein Energieausweis vor, muss eine Anzeige in kommerziellen Medien, also Portal, Zeitung oder Website, diese Angaben enthalten (§ 87 GModG). Verantwortlich ist, wer die Anzeige aufgibt: Eigentümer, Vermieter oder Makler.
Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh je m² und Jahr
Wesentlicher Energieträger der Heizung
Bei Wohngebäuden: Baujahr
Bei Wohngebäuden: Energieeffizienzklasse
Bußgeld
Bis zu 10.000 Euro
Ordnungswidrig handelt, wer den Ausweis nicht, nicht richtig oder zu spät vorlegt oder übergibt, wer in der Anzeige die Pflichtangaben weglässt und wer einen Ausweis ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein. Der Rahmen reicht jeweils bis 10.000 Euro (§ 108 GModG).
Jeder Ausweis wird von einer nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz berechtigten Person ausgestellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert. Name, Qualifikation und Registriernummer stehen auf dem Ausweis.
Ausnahmen
Kleine Gebäude brauchen keinen Energieausweis. Für Baudenkmäler gelten die Pflichten bei Verkauf und Vermietung nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Wer sein Haus selbst bewohnt und weder verkauft noch vermietet, braucht ebenfalls keinen.
A+< 30
A30 bis 50
B50 bis 75
C75 bis 100
D100 bis 130
E130 bis 160
F160 bis 200
G200 bis 250
H> 250
kWh Endenergie je m² Wohnfläche und Jahr
Fragen zur Pflicht
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung, beim Neubau und bei größeren Änderungen mit Berechnung für das ganze Gebäude. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, nach Vertragsschluss bekommen sie ihn oder eine Kopie unverzüglich (§ 80 GModG).
Brauche ich ab 2027 auch bei einer Mietvertragsverlängerung einen Energieausweis?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Energieausweis nicht nur bei Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen. Für Hausverwaltungen und Vermieter mit befristeten Wohn- oder Gewerbemietverträgen lohnt es sich, den Bestand jetzt zu prüfen.
Welche Angaben aus dem Energieausweis gehören in die Immobilienanzeige?
Liegt ein Ausweis vor, muss die Anzeige in kommerziellen Medien nennen: die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, den wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden das Baujahr und die Effizienzklasse (§ 87 GModG). Für Ausweise, die ab 2027 ausgestellt werden, kommt das Ausstellungsdatum dazu.
Was droht ohne gültigen Energieausweis?
Wer bei Verkauf oder Vermietung (ab 2027 auch bei Mietvertragsverlängerung) keinen gültigen Ausweis vorlegt oder übergibt oder in der Anzeige die Pflichtangaben weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GModG). Verantwortlich sind Eigentümer, Vermieter und Makler.
Mein Energieausweis ist abgelaufen. Was nun?
Solange Sie nicht verkaufen oder neu vermieten, müssen Sie nichts tun. Sobald ein Verkauf oder eine Neuvermietung ansteht, brauchen Sie spätestens zur Besichtigung einen neuen gültigen Ausweis, ab 2027 auch bei einer Mietvertragsverlängerung. Am besten lassen Sie ihn erstellen, bevor die Anzeige online geht.
Wer zahlt den Energieausweis?
Die Pflicht liegt beim Verkäufer oder Vermieter, er bezahlt den Ausweis. In der Eigentümergemeinschaft zahlt die Gemeinschaft, meist nach Beschluss in der Eigentümerversammlung und verteilt nach dem geltenden Kostenschlüssel. Vermieter dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz: zum Beispiel Architekten und Ingenieure, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker der Bau- und Gebäudetechnik mit Zusatzqualifikation sowie Energieberater mit Prüfung beim BAFA. Selbst ausfüllen dürfen Eigentümer den Ausweis nicht. Name und Qualifikation des Ausstellers stehen auf jedem Ausweis.
Wer braucht keinen Energieausweis?
Kleine Gebäude sind ausgenommen, und für Baudenkmäler gelten die Vorlagepflichten bei Verkauf und Vermietung nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Auch wer nur selbst in seinem Haus wohnt und nichts verkauft oder vermietet, braucht keinen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Er gehört zum Gebäude und bleibt auch nach einem Verkauf gültig. Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite.
Ist der Energieausweis registriert?
Ja. Jeder Energieausweis bekommt eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Sie steht auf dem Ausweis und macht ihn überprüfbar.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Paragrafen stammen aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz in der Fassung, die am 23.09.2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlicht war.