Fragen und Antworten
Alles Wichtige zum Energieausweis
Kurz, verständlich, mit Paragraf.
Was kostet ein Energieausweis in Pforzheim und im Enzkreis?
Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot. Der Preis hängt von der Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf), von der Größe des Gebäudes und von den vorhandenen Unterlagen ab. Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Häusern bekommen Konditionen für das ganze Paket.
Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen bei Verkauf und Vermietung einen Bedarfsausweis, außer das Haus erreicht den Wärmeschutz von 1977. Alle anderen Wohngebäude dürfen wählen (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Pflicht, dann dürfen alle Wohngebäude im Bestand wählen. Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch den Bedarfsausweis.
Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Der Ausweis muss auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen, der Verbrauchsausweis beruht auf zwei statt drei Jahren, Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis und eine neue Skala von A bis G, und die Anzeige nennt zusätzlich das Ausstellungsdatum. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, bleiben zehn Jahre gültig.
Brauche ich ab 2027 auch bei einer Mietvertragsverlängerung einen Energieausweis?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Energieausweis nicht nur bei Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorliegen. Für Hausverwaltungen und Vermieter mit befristeten Wohn- oder Gewerbemietverträgen lohnt es sich, den Bestand jetzt zu prüfen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz: zum Beispiel Architekten und Ingenieure, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker der Bau- und Gebäudetechnik mit Zusatzqualifikation sowie Energieberater mit Prüfung beim BAFA. Selbst ausfüllen dürfen Eigentümer den Ausweis nicht. Name und Qualifikation des Ausstellers stehen auf jedem Ausweis.
Wer zahlt den Energieausweis?
Die Pflicht liegt beim Verkäufer oder Vermieter, er bezahlt den Ausweis. In der Eigentümergemeinschaft zahlt die Gemeinschaft, meist nach Beschluss in der Eigentümerversammlung und verteilt nach dem geltenden Kostenschlüssel. Vermieter dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.
Ist der Energieausweis steuerlich absetzbar?
Vermieter können die Kosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ansetzen. Beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie wirken sie sich meist nicht aus. Im Einzelfall entscheidet Ihr Steuerberater.
Wie lange dauert es, bis der Energieausweis fertig ist?
Das hängt vor allem an den Unterlagen. Liegen die Verbrauchsdaten oder Pläne vollständig vor, folgen nach der Aufnahme vor Ort zügig Erstellung und Registrierung. Den Termin für Begehung und Übergabe nennen wir Ihnen mit dem Angebot.
Energieausweis online oder vor Ort erstellen lassen?
Online-Ausweise beruhen auf Ihren eigenen Angaben und Fotos. Das ist erlaubt, aber Fehler bei Flächen, Baujahr oder Heizung fallen dann oft erst später auf. Bei der Aufnahme vor Ort sieht sich eine Fachperson das Gebäude an. Das lohnt sich besonders bei älteren Häusern, fehlenden Plänen und Mehrfamilienhäusern.
Mein Energieausweis ist abgelaufen. Was nun?
Solange Sie nicht verkaufen oder neu vermieten, müssen Sie nichts tun. Sobald ein Verkauf oder eine Neuvermietung ansteht, brauchen Sie spätestens zur Besichtigung einen neuen gültigen Ausweis, ab 2027 auch bei einer Mietvertragsverlängerung. Am besten lassen Sie ihn erstellen, bevor die Anzeige online geht.
Geht ein Energieausweis auch ohne Verbrauchsdaten?
Ja, dann wird ein Bedarfsausweis erstellt. Er beruht auf der Bausubstanz und der Heizung, nicht auf Abrechnungen. Das ist der Weg nach Leerstand, nach einem Heizungswechsel oder wenn keine Abrechnungen vorliegen.
Welchen Energieausweis brauchen Gewerbeimmobilien?
Bis Ende 2026 dürfen Eigentümer von Nichtwohngebäuden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig, mit der neuen EU-Skala A bis G. Bei Wohn- und Geschäftshäusern prüfen wir, ob Wohn- und Gewerbeteil getrennte Ausweise brauchen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Er gehört zum Gebäude und bleibt auch nach einem Verkauf gültig. Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung, beim Neubau und bei größeren Änderungen mit Berechnung für das ganze Gebäude. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, nach Vertragsschluss bekommen sie ihn oder eine Kopie unverzüglich (§ 80 GModG).
Braucht jede Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude. In der Eigentümergemeinschaft beauftragt deshalb in der Regel die Hausverwaltung nach Beschluss der Eigentümer einen Ausweis für das Haus. Wer seine Wohnung verkauft oder vermietet, legt eine Kopie davon vor.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis?
Für den Verbrauchsausweis: die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre (ab 2027 zwei Jahre), Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und den Energieträger. Für den Bedarfsausweis zusätzlich Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Angaben zu Dämmung, Fenstern, Heizung und Modernisierungen. Fehlt etwas, nehmen wir es vor Ort auf.
Kommen Sie für den Energieausweis vorbei?
Ja. Evelyn Stumpp nimmt Ihr Gebäude in Pforzheim, im Enzkreis und in der Nachbarschaft vor Ort auf: Heizung, Fenster, Dach, Keller und Außenwände, mit Fotos. So stimmen die Angaben im Ausweis, und Sie müssen nichts selbst ausmessen.
Was droht ohne gültigen Energieausweis?
Wer bei Verkauf oder Vermietung (ab 2027 auch bei Mietvertragsverlängerung) keinen gültigen Ausweis vorlegt oder übergibt oder in der Anzeige die Pflichtangaben weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GModG). Verantwortlich sind Eigentümer, Vermieter und Makler.
Welche Angaben aus dem Energieausweis gehören in die Immobilienanzeige?
Liegt ein Ausweis vor, muss die Anzeige in kommerziellen Medien nennen: die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, den wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden das Baujahr und die Effizienzklasse (§ 87 GModG). Für Ausweise, die ab 2027 ausgestellt werden, kommt das Ausstellungsdatum dazu.
Machen Sie auch Energieberatung oder Sanierungsfahrpläne?
Nein. Wir erstellen ausschließlich Energieausweise. Eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan oder Förderanträge bieten wir nicht an. Dafür finden Sie Fachleute in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.
Wer braucht keinen Energieausweis?
Kleine Gebäude sind ausgenommen, und für Baudenkmäler gelten die Vorlagepflichten bei Verkauf und Vermietung nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Auch wer nur selbst in seinem Haus wohnt und nichts verkauft oder vermietet, braucht keinen.
Lohnt ein neuer Ausweis nach einer Sanierung?
Der alte Ausweis bleibt bis zum Ablauf gültig. Nach neuer Heizung, Dämmung oder neuen Fenstern lohnt ein neuer Ausweis trotzdem oft: Er zeigt die bessere Effizienzklasse, und die steht in jeder Anzeige.
Ist der Energieausweis registriert?
Ja. Jeder Energieausweis bekommt eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Sie steht auf dem Ausweis und macht ihn überprüfbar.
Rechtsstand 23.09.2026, Gebäudemodernisierungsgesetz. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.